Whistleblowing
Für HIAG sind Vertrauen und Glaubwürdigkeit wichtige unternehmerische Werte. Deshalb sind HIAG wie auch die Mitarbeitenden der HIAG stets um eine umfassende Einhaltung aller Kodizes, Vereinbarungen, Gesetze und sonstigen Verpflichtungen bemüht. Nichtsdestotrotz kann es in Einzelfällen zu Verstössen kommen.
HIAG fordert alle Anspruchsgruppen (wie Mitarbeitende, Lieferanten, Investoren, Nichtregierungsorganisationen, lokale Behörden, Verbände, Gewerkschaften, Privatpersonen usw.) auf, Hinweise oder Verdachtsfälle von Verstössen gegen Kodizes, Vereinbarungen, Gesetze und sonstige Verpflichtungen zu melden. Mögliche Hinweise können unter anderem folgende Sachverhalte betreffen:
- Fehlverhalten von Mitarbeitenden der HIAG
- Fehlverhalten von Geschäftspartnern der HIAG
- Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit entlang der Lieferkette von HIAG
- Hinweise auf Verletzungen der Menschenrechte entlang der Lieferkette von HIAG
HIAG nimmt alle Meldungen ernst und behandelt die Hinweise vertraulich. Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben einen Verdacht äussern, sind unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung vor jeglichen Repressalien geschützt. Vergeltungsmassnahmen durch Mitarbeitende oder Dritte werden von HIAG nicht toleriert.
Wird ein Verstoss festgestellt, sucht HIAG das Gespräch mit dem bzw. den Betroffenen und vereinbart gemeinsam Massnahmen zur Verbesserung mit einer klaren Umsetzungsfrist. Sollten diese nicht wie vereinbart umgesetzt werden, behält sich HIAG das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Bei schwerwiegenden Verstössen kann HIAG die Geschäftsbeziehung sofort beenden. Straftaten werden den zuständigen Behörden gemeldet.
Meldungen können persönlich in schriftlicher oder mündlicher Form an den General Counsel der HIAG gerichtet werden. Alternativ können Meldungen in anonymisierter Form über das Whistleblowing-Formular auf der Webseite von HIAG eingereicht werden. Bitte formulieren Sie Ihre Meldung möglichst detailliert und konkret. Bei anonymen Meldungen können Sie nicht mehr kontaktiert werden. Es können keine Rückfragen an Sie gerichtet werden.
Alternativ können Sie Ihre Meldungen auch schriftlich per Post, Telefon oder E-Mail tätigen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Verhaltenskodizes.